Biometrische Passbilder/Miniportrait

Seit November 2010 ist es in der BRD Pflicht, für alle Ausweisdokumente ein biometrisches Passfoto zu verwenden. Diese Richtlinien werden nach §4 des Passgesetzes durch das Bundesministerium des Inneren und des Auswärtigen Amtes vorgegeben und soll eine automatisierte Analyse der Passfoto ermöglichen.
Der Grundstein hierfür wurde am 1.11.2005 durch die Umstellung auf den elektonisch bzw. biometrischen Reisepass oder auch ePass genannt geschaffen.Dieser ist seither mit einem RFID-Chip versehen und auf den biometrischen Daten wie das Passfoto und seit 2007 auch Fingerabdrücke gespeichert werden.